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   VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760   

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VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760 (https://dejure.org/2013,37081)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2013 - 22 CS 13.1760 (https://dejure.org/2013,37081)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 22 CS 13.1760 (https://dejure.org/2013,37081)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    189 und 200 der Gemarkung ... gebaut werden sollen, wird im Verfahren Az. 22 CS 13.1757 entschieden.

    Die absehbare, durch die Heraufsetzung der Abstände bedingte Verringerung der Windkraftkonzentrationsflächen war Teil des Beschlusses, wie sich an mehreren Stellen des Sitzungsprotokolls vom 9. Mai 2012 ergibt (vgl. Sitzungsprotokoll vom 9.5.2012, Akte des Landratsamts im Parallelverfahren 22 CS 13.1757 - nachfolgend: LRA-Akte - Bl. 15 unten; Punkt "W7, W8, W10: Konzentrationsflächen 3a und 3b", LRA-Akte Bl. 22 oben; Punkt "W47: Ausweisung der Konzentrationsflächen innerhalb der regional-planerischen Vorrangfläche", LRA-Akte Bl. 42).

    Es ist schon fraglich, ob - wie von der Beigeladenen im Parallelverfahren 22 CS 13.1757 behauptet (dort Schriftsatz vom 11.10.2013, S. 6) - die von der Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans entwickelten Kriterien überhaupt auf Regionalpläne übertragbar sind; aus dem von der Beigeladenen genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.11.2003 - 4 CN 6/03 [nicht "4 C 6/03"] - NVwZ 2004, 614) ergibt sich dies jedenfalls nicht.

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Bebauungsplan in Konzentrationszone für die Windenergienutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei Anfechtungsklagen gegen Zurückstellungsentscheidungen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vorliegend demnach der Zeitpunkt des Bescheidserlasses am 27. März 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 3.7.2003 - 15 ZB 10.3161).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es insofern lediglich als notwendig angesehen, dass die maßgeblichen Beschlussgremien tätig geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 24 und B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34).

    Eine solch undifferenzierte Regelung ebnet vielmehr - wie der Verwaltungsgerichtshof an anderer Stelle ausgeführt hat (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 28 ff. m.w.N.) - die sachlich und rechtlich bestehenden Unterschiede der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit der unterschiedlichen Bereiche ohne die von Verfassungs wegen nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG erforderliche sachliche Rechtfertigung ein.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 13.3.2003 - 4 C 3/02 - BayVBl 2003, 757, juris Rn. 20) ausgeführt hat, bedingen sich die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen einander dergestalt, dass infolge der gebietsbezogenen Festlegung des Plangebers gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gewisse Nutzungen an bestimmten Standorten privilegiert zulässig, dadurch aber zugleich an anderer Stelle im Plangebiet ausgeschlossen sein sollen.

    Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, liegt dem Plan ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird; die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich demnach auf die positiv festgelegten Standorte ebenso wie auf die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG, U.v. 13.3.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775

    Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheids für eine Windkraftanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Zum Andern dürfen eventuelle Mängel des planerischen Konzepts nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Belastung des Antragsgegners mit Kosten war nicht veranlasst, weil er keine Anträge gestellt hat und die Beigeladene alleinige Beschwerdeführerin ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - und BVerwG, U.v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB, der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - UPR 2013, 116 m.w.N.), hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2-6 BauGB dann auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen, und zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es insofern lediglich als notwendig angesehen, dass die maßgeblichen Beschlussgremien tätig geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 24 und B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34).

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Es ist schon fraglich, ob - wie von der Beigeladenen im Parallelverfahren 22 CS 13.1757 behauptet (dort Schriftsatz vom 11.10.2013, S. 6) - die von der Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans entwickelten Kriterien überhaupt auf Regionalpläne übertragbar sind; aus dem von der Beigeladenen genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.11.2003 - 4 CN 6/03 [nicht "4 C 6/03"] - NVwZ 2004, 614) ergibt sich dies jedenfalls nicht.
  • VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322

    Herausnahme eines Vorbehaltsgebietes für Windkraftanlagen aus dem Regionalplan

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Es ist schon fraglich, ob - wie von der Beigeladenen im Parallelverfahren 22 CS 13.1757 behauptet (dort Schriftsatz vom 11.10.2013, S. 6) - die von der Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans entwickelten Kriterien überhaupt auf Regionalpläne übertragbar sind; aus dem von der Beigeladenen genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.11.2003 - 4 CN 6/03 [nicht "4 C 6/03"] - NVwZ 2004, 614) ergibt sich dies jedenfalls nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 2 S 6.09

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. z.B. OVG Berlin-Bbg., B.v. 9.9.2009 - OVG 2 S 6.09 - juris Rn. 16) soll ein Verstoß gegen § 1 Abs. 4 BauGB nicht schon dann vorliegen, wenn die für Windkraftanlagen vorgesehenen Bereiche im Rahmen der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung räumlich erheblich reduziert worden sind (im Fall des OVG Berlin-Bbg. auf weniger als ein Viertel).
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
    Eine Belastung des Antragsgegners mit Kosten war nicht veranlasst, weil er keine Anträge gestellt hat und die Beigeladene alleinige Beschwerdeführerin ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - und BVerwG, U.v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Zurückstellung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage für einen

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 13.567

    Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Einstweilige Anordnung (abgelehnt); Normenkontrolle; summarische Prüfung; offene

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Fehlt der Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Biogasanlage

  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2004 - 1 MB 23/04

    Anspruch auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von vier

  • VG Aachen, 15.11.2007 - 6 K 71/07

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Standortvorbescheid für Windkraftanlage; Änderung des Flächennutzungsplans;

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 22 CS 15.58

    Sicherungsfähige Planung, Flächennutzungsplan, integrierter Landschaftsplan,

    Da die Beigeladene jedenfalls den Befund nicht entkräftet hat, dass ihre Planungsabsichten im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (nämlich bei Erlass bzw. bei Bekanntgabe des Zurückstellungsbescheids; vgl. dazu vor allem BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 18 und B.v 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 18, jeweils mit Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs; bestätigt durch BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - BayVBl 2015, 91/93, Rn. 28; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 22 CS 14.2872 - juris Rn. 16) "völlig offen" (so die Bewertung im zweiten vollständigen Absatz auf Seite 12 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 2.12.2014) waren, und diese rechtliche Einschätzung die angefochtene Entscheidung selbständig zu tragen vermag, kann dahinstehen, welche Überzeugungskraft den weiteren Ausführungen in der Beschwerdebegründung zukommt.

    Der beschließende Senat hat sich deshalb stets mit einem "bloßen Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsabsichten" begnügt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u. a. - BauR 2012, 1217/1218; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522/523 f., Rn. 16 und 19; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 20) und darauf hingewiesen, dass sich weder aus § 15 Abs. 3 BauGB noch aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung allgemeingültige Kriterien für die Beantwortung der Frage entnehmen lassen, wie sich die planerischen Vorstellungen manifestiert haben müssen, um im maßgeblichen Zeitpunkt eine hinreichende Konkretisierung annehmen zu können (BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

    Im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 BauGB ist eine Planung namentlich dann nicht sicherungsfähig, wenn sich bereits absehen lässt, dass sie der Nutzung der Windenergie nicht in dem erforderlichen substantiellen Maß Raum verschafft (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u. a. - BauR 2012, 1217/1218; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522/523 Rn. 16; B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - ZNER 2013, 211/212 Rn. 22 f.; B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - BayVBl 2014, 569 Rn. 19; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 21; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 22; B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - BayVBl 2015, 91/93 f. Rn. 27, 29, 31 f.).

    Die Behauptung, die Beigeladene habe bereits bei der Beschlussfassung am 22. Juli 2014 berücksichtigen müssen, dass innerhalb absehbarer Zeit eine Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft treten werde, durch die der Abstand, den Windkraftanlagen von Wohngebäuden einzuhalten haben, im Regelfall auf das Zehnfache der Anlagenhöhe festgesetzt würde, ist entscheidungsunerheblich, da es für die Rechtmäßigkeit einer Zurückstellungsentscheidung nach § 15 Abs. 3 BauGB auf die bei Bescheidserlass bestehende Sach- und Rechtslage ankommt (BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522/523 Rn. 18; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 18; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 18; B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - BayVBl 2015, 91/93 Rn. 28; B.v. 4.2.2015 - 22 CS 14.2872 - juris Rn. 16).

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 13.567

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

    Mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 (22 CS 13.1760) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg zurück.
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    562 und 568 der Gemarkung ... geplanter Windkraftanlagen eines anderen Betreibers wird im Verfahren Az. 22 CS 13.1760 entschieden.
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